Bund, Kanton und Regionen teilen sich den Vollzug der Regionalpolitik. Die Bundesversammlung beschliesst jeweils für acht Jahre ein Mehrjahresprogramm (mit Förderschwerpunkten und -inhalten) und bewilligt die entsprechenden Mittel. Die Umsetzung der Regionalpolitik ist weitgehend an die Kantone delegiert. Im Kanton Bern geschieht der Vollzug in enger Partnerschaft mit den Regionen.