Die Aufgaben im Bereich Regionalpolitik

Die Teilkonferenz Regionalpolitik umfasst 72 Gemeinden. Im Rahmen ihrer Tätigkeit erfüllt die Regionalpolitik im Wesentlichen folgende Aufgaben: Der Fachbereich

  • unterstützt initiative Private, Institutionen und Organisationen im ländlichen Raum bei der Bearbeitung und Einreichung von Gesuchen,
  • führt Projekte zur Regionalpolitik durch,
  • kann beim Aufbau und der Betreuung neuer Trägerschaften mithelfen.

Die regionalen Förderschwerpunkte sind:

  • Erlebnis–Natur–Bewegung
  • soziale Innovationen
  • Bildungsinnovationen
  • erneuerbare Energien
  • regionale Produkte

Im Rahmen der Regionalpolitik stehen Finanzhilfen (Starthilfe) und Darlehen für Projekte der Entwicklungsinfrastruktur zur Verfügung. Die Regionalpolitik wendet sich an Private, Institutionen und Organisationen im ländlichen Raum, die Projekte im Sinne der Zielsetzung realisieren wollen. Diese Projekte entfalten ihre Wirkung primär im ländlichen Raum (Perimeter der Teilkonferenz Regionalpolitik). Von der Förderung ausgenommen sind Projekte der Grundversorgung (Basisinfrastruktur), Vorhaben mit Schwerpunkt Wohnen oder solche, die reine Standortpromotion darstellen. Es kann keine einzelbetriebliche Unternehmensförderung ausgerichtet werden.

Die Kommission Regionalpolitik ist als verantwortliches Fachgremium tätig, unterstützt das Regionalmanagement und beurteilt die eingereichten Projektgesuche bzw. leitet diese mit einem Antrag an die zuständige kantonale Stelle weiter. Der Kanton entscheidet abschliessend über die Projektgesuche.


Wichtiger Partner der Teilkonferenz Regionalpolitik ist der Naturpark Gantrisch.

 
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