Grundlagen im Bereich Kultur

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für die Arbeit der Teilkonferenz Kultur bildet das kantonale Kulturförderungsgesetz (KFG) und die Verordnung über die Teilkonferenz Kulturförderung Bern-Mittelland.

Das KFG wird derzeit vom Kanton überarbeitet und tritt voraussichtlich 2013 in Kraft. Die im revidierten Kulturförderungsgesetz KKFG vorgesehene neue Aufgabenteilung soll per Anfang 2016 realisiert sein. Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland hat im Rahmen der Vernehmlassung zum KKFG Stellung genommen. Sie stimmt der Gesetzesvorlage im Grundsatz zu und begrüsst, dass

  • jede Gemeinde sog. Standortgemeinde werden kann; d.h. eine gemeinsam subventionierte Kulturinstitution kann neu in jeder Gemeinde, nicht nur in den Zentrumsgemeinden liegen,
  • die Regionalkonferenz einen Leistungsvertrag mit dem Kanton abschliessen kann und dieser die Modalitäten der Leistungserbringung der Regionalkonferenz überlässt.

 

Vertragliche Grundlagen

 
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